Einladung und Ausschreibung zur Landesmeisterschaft Schwarzpulver NRW 2024
Liebe Mitglieder*innen des Landesverbandes NRW hiermit lädt der LV NRW zur
Landesmeisterschaft 2024 in den gelisteten Schwarzpulverdisziplinen gem. Sporthandbuch ein.
Startzeit 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr
E.4.PFG 1 (Perkussions-Freigewehr 1),
E.5.PFG 2 (Perkussions-Freigewehr 2),
E.7.SPPDG (Schwarzpulverpatronen-Dienstgewehr) mod ,
100m 20 Schuß/ 30 min. jegliches Schwarzpulver Patronen Gewehr ist zugelassen offene Visierung und Diopter ist erlaubt
Startzeit 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
E.8.VDR 1 (Vorderlader-Dienstrevolver 1),
E.9.VDR 2 (Vorderlader-Dienstrevolver 2),
E.10. VP 1 (Vorderladerpistole 1),
E.11 Schwarzpulverpatronen-DR 1 (SPPDR 1)
gemäß BDMP e.V. Sportordnung.
Geschosse: nur Bleigeschosse, keine Gaschecks, keine Mantelgeschosse;
Paperpatch erlaubt
Pulver: ausschließlich fabrikmäßig hergestelltes Schwarzpulver,
keine (Nitro-)Duplexladungen. Der gültige Sprengstoffschein ist vorzulegen.
Termin: 10.08.2024
Langwaffe: 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Kurzwaffe 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort: Schießstand: SSV Öchtringhausen
Öchtringhauser Str. 141
59558 Lippstadt-Hörste
Die Mittagspause muss gemäß Betriebsgenehmigung des Schießstandes zwingend eingehalten werden von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Meldeschluß: 02.08.2024
Anmeldung über die Onlineanmeldung des BDMP-NRW (https://anmeldung.bdmp.de/)
E-Mail:
Startgeld: 5 Euro je Disziplin und Schütze
Das Startgeld ist vor Ort zu bezahlen.
Der Schütze muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 27
Sprengstoffgesetz sein.
Mannschaftsmeldung an:
Ergebnisse und Urkunden bitte unter WWW.BDMP.DE MyBDMP selbst abrufen.
Mit der Anmeldung und Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer
Die Wettkampfregeln gem. Ausschreibung und ggf. erforderliche Änderungen
Die Veröffentlichung der notwendigen Daten in den Ergebnislisten im Internet und in den Printmedien
Die Veröffentlichung seines Bildes im Internet und in den Printmedien.
Das Anfertigen von Video-, Bild- oder Tonaufzeichnungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Zusätzlich sind zu jeder Zeit die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen können durch den Veranstalter oder den Bundesverband sanktioniert werden.
Mit sportlichen Grüßen
Landesverband NRW im BDMP e.V.
Peter Schröder
Landesreferent Schwarzpulver